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Kitaträger

Für den Träger ist der Kitagutschein die Finanzierungszusage des Bezirksamtes für die Betreuung dieses Kindes. Der Umfang der Finanzierung richtet sich nach dem Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Abschluss des zwischen Eltern und Kitaträger geschlossenen Betreuungsvertrags im ISBJ-Trägerportal registriert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Öffnungzeiten der Einrichtung, die im Trägerportal und bei der QV-Tag-Meldung angegeben sind, den Umfang der Betreuung im registrierten Kitagutschein abdecken. Hat etwa eine Familie einen Kitagutschein für eine erweiterte Gamztagsbetreuung, so kann dieser Gutschein nur dann mit dem vollen Betreuungsumfang registriert werden, wenn die Einrichtung täglich eine Betreuung von bis zu 11 Stunden anbieten kann.
Die Registrirung sollte rechtzeitig erfolgen spätestens muss sie aber bis zum 31. März des Folgejahres angegeben werden. Ansonsten kann die Finanzierung nur rückwirkend bis 1. Januar, also für das laufende Jahr übernommen werden.
In dieser ISBJ-Datenbank sind alle erteilten Kitagutscheine, alle zugelassenen Kitaträger und alle geschlossenen Verträge gespeichert. Ist der geschlossene Vertrag erfolgreich registriert worden, erfolgt aus ISBJ heraus die Zahlung des Zuschusses an den Träger.

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