Voraussetzungen
Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Kind und zur gewünschten Betreuungszeit. Bevor ihr den Antrag stellt müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und benötigt ihr ein paar Unterlage.
Voraussetzungen:
- Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
- Andere Erziehungsberechtigte Personen sind mit der Beantragung des Kita-Gutscheins einverstanden oder Sie sind alleine erziehungsberechtigt sind.
- Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
- Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt, geht aber noch nicht zur Schule.
- Ihr Kind soll frühestens in 9 Monaten und spätestens in 2 Monaten in die Kita gehen soll.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular [174 KB]
- Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument (Kopie) zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
- Nachweis über Ihren Wohnsitz Personalausweis oder Meldebescheinigung.
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie).
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie).
Für erweiterten Betreuungsbedarf (über 7 Stunden) und für Kinder unter 1 Jahr müssen dem Antrag Nachweise beigefügt werden, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können. Zum Beispiel:
- Eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten. Sollten Ihre Arbeitszeiten unregelmäßig sein, z.B. mal früh, mal spät, sollte dies auch angegeben werden.
- Eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben.
- Ihr Elterngeldbescheid.
- Ihre Studien- oder Ausbildungsbescheinigung.
- Ein Nachweis über Ihre selbständige Tätigkeit. Z.B. durch Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung des Finanzamtes.Ein aktueller Praktikumsvertrag.