Eltern
Bevor Sie Ihr Kind in eine Berliner Kindertagesstätte bringen können, müssen Sie einen Kitagutschein beantragen. Der erteilte Gutschein ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kita Ihrer Wahl (wenn Ihnen dort ein Platz angeboten werden kann). Die Kita kann dann den Gutschein beim Land Berlin einlösen und bekommt einen vom Alter des Kindes, dem bewilligten Bedarfsumfang und Ihrem gesetzlichen Elternbeitrag abhängigen Zuschuss.
Sie finden an dieser Stelle
- Antworten auf häufige Fragen rund um den Kitagutschein aus Elternsicht
- Informationen zur Beitragsberechnung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz
- Adressen der bezirklichen Jugendämter, bei denen Sie den Kitagutschein beantragen müssen
- das Antragsformular [60 KB] für einen Kitagutschein und die dazugehörigen Erläuterungen [100 KB]
- die Informationsbroschüre [667 KB] der Senatsjugendverwaltung zum Kitabesuch